Der vollständige Taxitarif wird im Taxi mitgeführt und kann auf Verlangen vorgelegt werden.
Grundgebühr 3,50 EUR
Stufe-1 (bis 7,999 km)
pro km werktags von 6-22 Uhr 1,90 EUR
werktags von 22-6 Uhr und sonn- u. feiertags 1,90 EUR
Stufe-2 (ab 8km) pro km
werktags von 6-22 Uhr 1,70 EUR
werktags von 22-6 Uhr und sonn- u. feiertags 1,70 EUR
Wartezeit pro Minute 0,50 EUR
Bestellung eines Großraumtaxis oder Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen 6,00 EUR
Bezahlung mit Kreditkarte 1,00 EUR ( Zuschlag )
Pflichtfahrgebiet
Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Solingen, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch Bergischer Kreis, die Gemeinden Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann des Kreises Mettmann, Euskirchen, Zülpich und Weilerswist des Kreises Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis ausgenommen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth.
Der Taxitarif gilt innerhalb des Pflichtfahrgebiets. Es ist nur der Betrag zu zahlen, der auf dem Taxameter angezeigt wird.